Beitragsordnung

  • 1 Grundlage
  1. Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur vom Vorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden.
  2. Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 5 der Vereinssatzung in der Fassung vom 01.09.2023.
  • 2 Solidaritätsprinzip
  1. Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
  2. Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
  • 3 Beitragshöhe
  1. Jedes ordentliche Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 120 Euro, oder wahlweise monatlich von 10 Euro zu zahlen.
  2. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50€ erhoben. Diese ist zusammen mit dem ersten Beitrag zu entrichten.
  3. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  4. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
  • 4 Zahlungsform
  1. Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren, Überweisung oder per PayPal zu zahlen.
  2. Das Vereinskonto wird bei der GLS Bank geführt,
    IBAN: DE68430609671328424100
    BIC: GENODEM1GLS
  3. Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
  • 5 Datenverarbeitung

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

  • 6 Vereinsaustritt
  1. Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
  2. Ein Vereinsaustritt ist jeweils nur zum Jahresende möglich, wenn die schriftliche Kündigungserklärung den Verein bis zum 30. September des Jahres erreicht hat.
  • 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.09.2023 in Kraft.