Beitragsordnung

  • Beitragsordnung des Cannapingu Cannabisclub e.V.

    § 1 Grundlage

    Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur vom Vorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden.
    Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 5 der Vereinssatzung in der Fassung vom 01.09.2023.

    § 2 Solidaritätsprinzip

    Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
    Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.

    § 3 Beitragshöhe

    Aktuelle Beitragshöhe:
    Jedes ordentliche Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 120 Euro, oder wahlweise monatlich von 10 Euro zu zahlen.
    Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50 Euro erhoben. Diese ist zusammen mit dem ersten Beitrag zu entrichten.
    Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
    Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.

    Anpassung der Beitragshöhe ab Zulassung des gemeinschaftlichen Cannabisanbaus:
    Die Beiträge bleiben bis zum Folgemonat der Zulassung für den gemeinschaftlichen Cannabisanbau unverändert.
    Ab dem Folgemonat müssen die Mitglieder aus den folgenden Abnahmepaketen wählen:

    Abnahmepaket

    Menge

    Beitrag (€)

    Paket 1

    5 g

    34,50 €

    Paket 2

    10 g

    69,00 €

    Paket 3

    15 g

    103,50 €

    Paket 4

    25 g

    172,50 €

    Paket 5

    30 g

    207,00 €

    Paket 6

    40 g

    276,00 €

    Paket 7

    50 g

    345,00 €

    Alle Pakete sind auf das angegebene Konto zu überweisen.

    § 4 Zahlungsform

    Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren oder Überweisung zu zahlen.
    Das Vereinskonto wird bei der GLS Bank geführt, IBAN: DE68 4306 0967 1328 4241 00, BIC: GENODEM1GLS

    • Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.

    § 5 Datenverarbeitung

    Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

    § 6 Vereinsaustritt

    1. Beitragspflicht:
      Die Beitragspflicht endet mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein.
    2. Austrittsfrist:
      Ein Austritt aus dem Verein ist frühestens nach einer dreimonatigen Mitgliedschaft möglich.
    3. Kündigungsfrist und Modalitäten:
      Der Austritt kann zum Ende des darauffolgenden Monats erfolgen, sofern die schriftliche Kündigungserklärung den Verein bis spätestens zum 15. des laufenden Monats erreicht hat.

    § 7 Inkrafttreten

    Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 30.09.2024 in Kraft.